1. September 2020:


Die Kindertagesbetreuung findet seit dem 1. September 2020 im Regelbetrieb statt. Kinder mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber können seit diesem Zeitpunkt wieder in ihre Kitas gehen.

Informationsblatt für Eltern_09-2020
Informationsblatt_fur_Eltern_fur_krankhh[...]
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3. Elternbrief 07.05.2020

Wiedereröffnung der Kindertagespflege

Sehr geehrte Eltern,

 

wie uns heute das Landratsamt, Amt für Jugend und Familie mitteilte, können wir den weiteren

Ausbau der Öffnung in der Kindertagespflege mit folgenden Vorgaben umsetzen:

 

Ab Montag, 11.05.2020:

Die Tagespflege darf, mit 5 Kindern gleichzeitig anwesend, arbeiten;

Die Großtagespflegen bleiben weiter geschlossen, außer für die Kinder mit Anspruch auf

Notbetreuung.

 

Ab Montag, 25.05.2020 dürfen auch die Großtagespflegen wieder öffnen.

 

Noch ein Hinweis zu den Elternbeiträgen:

Wer sein Kind in Betreuung bringt, muss auch zahlen.

Wer sein Kind zuhause behält, bekommt von April bis Juni die Elternbeiträge, die bereits bezahlt

wurden, erstattet oder gutgeschrieben und muss die Beiträge, die noch nicht bezahlt wurden, auch

nicht überweisen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner im Landratsamt Freising – Wirtschaftliche Jugendhilfe.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind nach dieser langen und anstrengenden Zeit einen guten Einstieg in die Betreuung und

 

grüßen sehr herzlich

das Team von

KIND IM FOKUS e.V.

 

Lioba Moos                Edith Buntrock

 

 

 

2. Elternbrief 29. April 2020 - 14 Uhr

Kostenbeiträge für die Kindertagespflege in Zeiten des Corona bedingten Betreuungsverbotes

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

aufgrund einer Vielzahl von Anfragen möchten wir Sie über einige Dinge informieren, welche die Kindertagespflege betreffen.

 

Vor ein paar Tagen erhielten wir endlich vom Bayer. Landkreistag die erfreuliche Information, dass der Freistaat Bayern aufgrund des Betreuungsverbotes auch Kostenbeiträge für die Kindertagespflege übernimmt. Konkret wird in den Monaten April bis Juni 2020 für jedes Betreuungsverhältnis ein Pauschalbetrag gezahlt, der etwas niedriger ist als der durchschnittliche Kostenbeitrag, den die Eltern aufgrund unserer Kostenbeitrags-satzung an uns zahlen. Herr Landrat Hauner hat entschieden, dass der Landkreis Freising in diesem Zeitraum auf den Differenzbetrag verzichtet, der durch den Staatszuschuss nicht gedeckt ist. Diese Zuschussregelung gilt nur für Kinder, die aufgrund des Betreuungsverbotes nicht betreut werden; für Kinder in Notbetreuung ist von den Eltern ganz normal der festgesetzte Kostenbeitrag zu zahlen.

 

Somit ergibt sich hinsichtlich der Kostenbeiträge folgende Situation:

 

 Für März 2020 ist der volle Kostenbeitrag von den Eltern zu zahlen.

 Die Kostenbeiträge für die Monate April bis Juni 2020 übernehmen anteilsmäßig

Freistaat Bayern und Landkreis Freising

 

Sobald feststeht, wann das Betreuungsverbot in der Kindertagespflege endet, wird unser Amt eine Rückrechnung der Kostenbeiträge für alle Tagespflegeverhältnisse durchführen. Aus der betreuungslosen Zeit resultierende Überzahlungen werden den Eltern dann

entweder erstattet oder auf folgende Beitragsmonate angerechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Team von

KIND IM FOKUS e.V.

 

1. Elternbrief 29. April 2020 - 11 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

 

wie wir dem Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayer. Staatsregierung vom 28. April 2020 entnehmen können, wird es für die Monate April, Mai und Juni einen Ersatz von Elternbeiträgen in

Form von pauschalen Beitragserstattungen bei der Kindertages-betreuung geben. Dazu sollen den Trägern in der Kindertages-betreuung die Elternbeiträge im April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt werden. Im Gegenzug müssen die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Der Freistaat Bayern macht den Trägern damit ein sehr attraktives Angebot, um die Eltern von Beiträgen zu entlasten.

 

Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge.

Für Eltern, die aufgrund des Beitragsersatzes keine Elternbeiträge bezahlen, entfällt in der Folge der Anspruch auf das Krippengeld.

Das Familienministerium, zuständig für die Kindertagesbetreuung wurde mit der Umsetzung der Beitragserstattung beauftragt.

 

Sicherlich werden wir vom Amt für Jugend und Familie in den nächsten Tagen noch nähere Informationen bekommen, die wir sofort an Sie weitergeben werden.

Uns ist es aber wichtig, Sie schon vorab von dieser Regierungs-Entscheidung in Kenntnis gesetzt zu haben.

 

Liebe Eltern, Sie alle müssen in diesen Tagen zurückstecken und sich mit der Situation arrangieren.

Bitte denken Sie an die Zeit, wenn wir den Virus überstanden haben. Dann werden Ihre fröhlichen Kinder mit unseren Tagespflege-personen die Spielplätze und das Freizeitgelände wieder zu ihrem

Bereich erklären.

 

Mit einem herzlichen „bleiben Sie gesund“ grüßt Sie

 

Das Team von

KIND IM FOKUS e.V.

 

Lioba Moos                Edith Buntrock

 

 

Rahmen-Hygieneplan ab 01.09.2020
Rahmen-Hygieneplan_Kindertagesbetreuung_[...]
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Formular Notbetreuung mit Erklärung vom StMas
200417_formular_erklaerung_notbetreuung_[...]
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Formular Notbetreuung für Alleinerziehende vom StMas
f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_s[...]
PDF-Dokument [448.1 KB]
Hygieneplan für Kindertagespflege
Hygieneplan-Kinderagespflege-und-Großtag[...]
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Gestaltung des Tagesablaufs mit den Hygienevorgaben
Hygieneplan-Kinderagespflege-und-Großtag[...]
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