INFORMATIONEN VON A - Z

 

A

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit unserem Anmeldeformular, welches Sie auf unserer Homepage im Bereich Downloads finden. Dieses senden Sie bitte per E-Mail oder per Post an uns zu. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wichtig: Eine Anmeldung oder Eingangsbestätigung stellt noch keine Zusage für einen Platz dar!

Unsere freien Plätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben (unter anderem nach unserer Warteliste bzw. dem Zeitpunkt der Anmeldung), wenn der Bedarf das Angebot übersteigt. Sobald ein Platz für Ihr Kind zur Verfügung steht, melden wir uns bei Ihnen.

 

Änderung der Buchungszeiten

Eine Änderung der wöchentlichen Buchungszeiten (zweimal im Jahr möglich) führt (ggf.) zu einer Anpassung des Kostenbeitrages der Eltern bzw. der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Hierzu ist eine schriftliche Buchungsänderung (vier Wochen vorher) erforderlich. Diese muss sowohl von beiden Erziehungsberechtigten als auch von der Tagespflegeperson unterschrieben werden.

 

Aufsichtspflicht

Die Kindertagespflegeperson übernimmt während der Zeit, in der das Kind durch sie betreut wird, die Aufsichtspflicht (gem. § 832 BGB) über das Kind.

 

B

 

Betreuungsform

Die Kinder werden sowohl in Großtagespflegen als auch bei den Tagespflegepersonen zu Hause betreut. Eine Betreuung der Kinder ist im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten möglich.

 

 

Betreuungszeiten

Das Kind wird von den Eltern/Sorgeberechtigten zu den gebuchten Zeiten der Kindertagespflegeperson in deren Wohnung bzw. in den Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet, übergeben und dort zum Ende der vereinbarten Betreuungszeit wieder abgeholt, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Eltern/Sorgeberechtigten sowie die Kindertages-pflegeperson verpflichten sich, die gebuchten Zeiten einzuhalten.

 

Bring- und Abholzeiten

Die vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind verbindlich. Ein verspätetes Kommen kann nicht durch späteres Abholen kompensiert werden. Die nicht genutzte Zeit geht den Eltern verloren. Die Kosten einer Betreuungsstunde bei Überstunden oder Überschreiten der vereinbarten Betreuungszeiten (nur nach Absprache) betragen 7,50 Euro.

 

Bürozeiten

Verwaltung

Edith Buntrock (Fachkraft)

Mobil:           0160 92587034                     

Email:            info@kind-im-fokus.de

Erreichbarkeit:

Dienstag + Donnerstag:    9:30 - 11.00 Uhr

 

Beratung und Anmeldung

Frau Michaela Lehner (pädagogische Fachkraft)

Mobil:            0155 60128077

Email:            info@kind-im-fokus.de

Erreichbarkeit:

Dienstag + Donnerstag:  9:30 - 11.00 Uhr

 

In den Ferien und an Feiertagen ist das Büro geschlossen!

 

 

C

 

Chancengleichheit

Die von uns betreuten Kinder kommen aus verschiedenen Kulturkreisen, haben unterschiedliche Religionen und leben in unterschiedlichen Familien-konstellationen.

Jedes Kind ist individuell und wertvoll mit allen Stärken und Schwächen!

Unser Ziel ist es, jedes Kind in seinem Entwicklungsstand anzunehmen und wertzuschätzend, sowie mit viel Empathie in seinem Wachsen zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern.

 

D

 

Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt individuell beispielsweise in Form von einem Anamnesebogen bei neuen Kindern, Lerngeschichten, Gruppentagebuch, Portfolie oder Foto CD uvm. Eine Erlaubnis hierfür holen sich die Tagespflegepersonen bei der Anmeldung ein.

 

E

 

Eingewöhnung

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für ein Kind ein einschneidendes Erlebnis und eine große Herausforderung. Von nachhaltiger Bedeutung ist daher eine kindgerechte Eingewöhnungsphase, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes orientiert. Sie ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für gute Kindertagespflege. Damit sich Ihr Kind bei der Tagespflegeperson wohlfühlen kann, braucht es eine Begleitung und einen einfühlsamen Schutz durch eine Bezugsperson. Für das Kind ist alles neu und aufregend und es braucht Zeit, um sich sicher zu fühlen. Begleiten Sie Ihr Kind in dieser Anfangsphase. Auch Sie haben so die Möglichkeit, die Tagespflegeperson und deren Tagesablauf während der Eingewöhnung kennen zu lernen.

Die Betreuung in der Kindertagespflege fängt mit dem Beginn der Eingewöhnungsphase an. Daher sind im Buchungsformular die Kosten für die Eingewöhnung in der Berechnung der regulären Buchungszeiten enthalten.

Alle weiteren Informationen zur Eingewöhnung erhalten Sie bei Ihrer Tagespflegeperson.

 

Ersatzbetreuung

Bei Ausfall der Tagespflegeperson (wegen Krankheit) kann gemäß Tagespflegevereinbarung eine kostenfreie gleichwertig qualifizierte Ersatzbetreuung vermittelt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern den Kontakt zu der Ersatzbetreuungsstelle hergestellt haben. Es ist verpflichtend, den Erstkontakt mit der Ersatzpflegeperson nach der Eingewöhnung vorzunehmen. Damit wird im Notfall die Ersatzbetreuung für das Kind erleichtert.

Derzeit steht im Verein für die zu Hause betreuenden Tagespflegepersonen keine Ersatzbetreuung zur Verfügung. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf einer Ersatzbetreuung an die „Kinderstube Freising“ zu wenden. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage.

 

Für unsere Großtagespflegestellen haben wir eine mobile Ersatzbetreuungskraft im Verein. Die Ersatzbetreuungskraft wechselt regelmäßig zwischen den Großtagespflegestellen, damit die Kinder die Tagespflegeperson kennenlernen können und eine gute Beziehung aufgebaut wird. 

 

Exploration

Exploration findet statt, wenn Kinder ihre Umgebung selbstständig entdecken. Spielen und Lernen sind eng miteinander verknüpft. In unseren Kleingruppen ist es möglich, besonders individuell auf die einzelnen Bedürfnisse und Entwicklungsstände der Kinder einzugehen.

 

F

 

Fachberatungsstelle

Unsere pädagogische Fachberatung ist Frau Lehner (Kontaktdaten auf der Homepage).

Die pädagogische Fachkraft ist Ansprechperson bei folgenden Angelegenheiten:

  • Auswahl geeigneter Tagespflegepersonen
  • Vermittlung von Betreuungsplätzen
  • Organisation der Ersatzbetreuung
  • Qualifizierungs- und Fortbildungskurse
  • Fachliche Begleitung. Wir haben für IHRE Anliegen und Fragen rund um die Kinderbetreuung immer ein offenes Ohr und helfen gerne weiter.

 

Fortbildung in der Kindertagespflege

Durch regelmäßige Weiterbildungen bleiben unsere Tagespflegepersonen auf dem neusten Stand der pädagogischen Entwicklungen und können innovative Methoden in ihre Arbeit integrieren (spielerische Förderung). Jede Kinder-tagespflegeperson nimmt regelmäßig an Fortbildungen, Erste-Hilfe-Kursen am Kind, sowie Hygiene-Schulungen teil.

 

G

 

Großtagespflege (GTP)

In der GTP sind zwei Tagespflegepersonen in angemieteten Räumlichkeiten, in welchen 8 – 10 Kinder betreut werden. Jede Tagespflegeperson ist für ihre zu betreuende Kinder verantwortlich, wobei eine gegenseitige Unterstützung zwischen den Tagespflegepersonen selbstverständlich ist.

 

H

 

Haftpflichtversicherung

Die Tagespflegepersonen verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung, die speziell auf die Tätigkeit in der Kindertagespflege abgestimmt ist. Eine private Haftpflichtversicherung reicht meist nicht aus. Die Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, die von ihr betreuten Tageskinder in ihre private Haftpflichtversicherung mit aufnehmen zu lassen. Gehaftet wird damit ausschließlich für Schäden, die das Kind am Eigentum Dritter verursacht, nicht jedoch für Schäden, die am Eigentum der Tagespflegeperson entstehen. Den Eltern wird empfohlen, eine private Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Hausbesuche

Bevor eine Pflegeerlaubnis erteilt werden kann, wird überprüft, ob die Wohnung der zukünftigen Tagespflegeperson für Betreuung fremder Kinder in Hinblick auf die Sicherheit, Atmosphäre, Spiel- und Schlafmöglichkeiten geeignet ist.

 

Hygiene

Für die Gesundheit der Kinder ist eine vorbildliche und gute Hygiene unerlässlich:

  • regelmäßige Reinigung (Saugen, Wischen, Desinfizieren) der Einrichtung in allen Räumen
  • regelmäßige Desinfektion des Spielmaterials
  • Sicherstellung der notwendigen Erhitzung der Speisen bis zum Verzehr
  • Einhaltung der eigenen Hygiene, insbesondere nach dem Wickeln oder vor der Speisezubereitung
  • Hände waschen vor dem Essen und nach dem Essen
  • Hände waschen, wenn man von draußen kommt
  • Einhaltung der Hygieneregeln bei der Zubereitung der Speisen

 

I

 

Integration

Integration ist ein wichtiger Bestandteil, um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Ein respektvoller, vertrauensvoller Umgang miteinander, sowie Chancengleichheit ist für uns von großer Bedeutung.  Das Leben ist bunt und wir wollen dazu beitragen, eine farbenfrohe Welt zu zeigen und zu leben.

 

J

 

K

 

Kinderschutz

Eine gewaltfreie Erziehung ist für die Entwicklung der Kinder wichtig! Daher gehören Gewalt, körperliche Strafen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen in keinster Weise zur pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege.

Wir nehmen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig wahr und führen auch die notwendigen Gespräche mit den Eltern, sowie gegebenenfalls der pädagogischen Fachberatung oder dem Jugendamt. Unsere Tages-pflegepersonen werden regelmäßig zum Thema Kinderschutz geschult.

 

Kommunikation

Kommunikation bedeutet nicht nur Lautsprache. Gestik, Mimik, Zeichen, Haltung und Verhalten sagen oft mehr als Worte. Kommunikation ist ganzheitlich. Daher kommunizieren wir mit Ihren Kindern ganzheitlich und mit Blick auf andere Kommunikationsformen, wenn ihr Kind (krankheitsbedingt) noch nicht sprechen kann.

 

Kompetenz

Qualifizierte Tageseltern verfügen über Wissen und Kompetenzen und legen damit den Grundstein für eine gute Entwicklung und Förderung der Kinder. Zu den Qualitätsmerkmalen einer Kindertagespflege gehört eine angemessene Eingewöhnungszeit, damit Kinder in aller Ruhe und ohne Stress die neue Situation gut bewältigen können. Unsere Tagespflegepersonen erwerben ihr Wissen und ihre Kompetenz in einer Qualifizierung mit 300 UE. Jährlich bieten wir zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten an.

 

Kostenbeitrag

Für die Kinderbetreuung wird vom Landratsamt Freising (wirtschaftliche Jugendhilfe) ein monatlicher Kostenbeitrag erhoben, der sich nach den gebuchten Wochenstunden bemisst. Findet die Betreuung nur an einzelnen Tagen pro Woche statt oder variiert die Betreuungszeit, so wird die durchschnittliche Betreuungszeit pro Tag auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche errechnet. Der Kostenbeitrag wird für 12 Monate pro Jahr erhoben und ist jeweils am Ende eines Kalendermonates für den gesamten Monat zu überweisen. Hierzu werden die Eltern über einen Bescheid vom Landratsamt informiert.

Dieser berechnete Beitrag fällt auch bei Krankheit Ihres Kindes, Urlaub der Eltern mit Kind, sowie bei Ausfallzeiten der Tagespflegeperson bis maximal 20 Tage pro Bewilligungszeitraum an.

 

Krankheit des Tagespflegekindes

Die Eltern/Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Kindertagespflegeperson umgehend von einer Erkrankung des Kindes zu unterrichten. Bei einer Erkrankung des Kindes kann eine Betreuung in der Regel nicht stattfinden. Es liegt im Ermessen der Kindertagespflegeperson, ein krankes Kind aufzunehmen oder nicht.

Um die Gesundheit der Kinder und der Tagespflegepersonen zu schützen, ist es notwendig, Kinder nur gesund in die Betreuung zu schicken. Bei Erkältungsanzeichen oder Krankheit lassen Sie Ihr Kind bitte zu Hause. Dies ist nicht nur zum Schutz der anderen Kinder und der Tagespflegeperson wichtig, sondern vor allem für Ihr Kind, welches sich gewiss lieber zu Hause bei den Eltern mit viel Geborgenheit erholen will, um wieder gesund zu werden.

Wichtig! Je nach Krankheit ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich! Des Weiteren darf Ihr Kind erst wieder in die Betreuung, wenn es keine Ansteckungsgefahr mehr gibt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Betreuungsvertrag.

 

Krankheit der Tagespflegeperson

Auch unsere Tagespflegepersonen können und dürfen krank werden/sein. Zu der Vertretungssituation lesen Sie bitte den Punkt „Ersatzbetreuung“.

 

Kündigung

Zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dort sind die wichtigsten Regelungen festgehalten.

Die Kündigung der gebuchten Kindertagespflege erfolgt durch schriftliche Kündigung, mit einer Frist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende, die von beiden Seiten unterschrieben wird und fristgerecht an KIND IM FOKUS e.V. eingeht. Eine Vorlage befindet sich auf unserer Homepage.

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, für den das Tageskind fristgerecht abgemeldet wird. Bei Wechsel in den Kindergarten zum 01. September kann nur bis zum 31. August gekündigt werden. Für den Monat August können die gebuchten Stunden nicht reduziert werden.

 

L

 

Leitlinien

Jede Tagespflegeperson/ Großtagespflegestelle verfügt über ein eigenes Konzept, in dem ihre pädagogischen Leitlinien und Erziehungsmethoden festgehalten sind. Dieses Konzept kann auf Anfrage gerne eingesehen werden.

 

M

 

Mahlzeiten

Es werden mehrere Mahlzeiten in verschiedener Form angeboten:

Frühstück/Brotzeit:    wird mit der Tagespflegeperson besprochen

Mittagsessen:              es wird von der Tagespflegeperson immer

                                       frisch gekocht

 

Masernschutz

Für Kinder, die bei Beginn der Betreuung mindestens 1 Jahr oder älter sind, muss der Kindertagespflegeperson ein Nachweis über eine erfolgte Masernschutzimpfung vorgelegt werden. (Ausnahme sind gesundheitliche Gründe, welche nachgewiesen werden müssen).

Für Kinder, die erst im Laufe der Betreuung 1 Jahr werden, muss der Impfnachweis innerhalb des ersten Monats nach Vollendung des 1. Lebensjahres erfolgen. Mit Vollendung des 2. Lebensjahrs müssen zwei Impfungen vor Beginn der Betreuung nachgewiesen werden oder innerhalb eines Monats nach Vollendung des 2. Lebensjahres. Andernfalls kann die Betreuung nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Gemäß Masernschutzgesetz BGBl. I s. 148, in Kraft ab dem 01. März 2020, muss ein ausreichender Impfschutz gegen Masern nachgewiesen werden. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung, ab Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern. Eine Nichtimpfung führt zur Auflösung des Vertrages.

 

Mittagsschlaf

Der Mittagsschlaf bei einer Tagespflegeperson bietet den Kindern nicht nur die Möglichkeit, sich auszuruhen, sondern auch ihre Energie für den restlichen Tag aufzuladen.

 

Mitteilungspflicht

Adressenänderungen sowie Änderungen der wirtschaftlichen Situation sind dem Verein KIND IM FOKUS e. V. und der Tagepflegeperson unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

N

 

Normen

Normen sind entscheidend in der Erziehung durch Tagespflegepersonen, da sie Kindern helfen, grundlegende soziale Regeln und Verhaltensweisen zu verstehen. Durch das Vorleben von Werten wie Respekt und Teamarbeit lernen die Kinder, wie sie in Gemeinschaften agieren und Konflikte lösen können. Die Tagespflegeperson fördert diese Normen durch gezielte Aktivitäten, wodurch eine positive Gruppenatmosphäre entsteht, in der sich jedes Kind wohlfühlen und entfalten kann.

 

O

 

Offene Kommunikation

Offene Kommunikation ist für eine Tagespflegeperson sehr wichtig, um eine vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern und dem betreuten Kind aufzubauen.

 

P

 

Pflegeerlaubnis

Die Pflegeerlaubnis jeder Tagespflegeperson ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig. Im Einzelfall kann die Erlaubnis auf weniger als fünf Kinder beschränkt werden (z.B., wenn die Räumlichkeiten für fünf Kinder zu klein sind). Nach fünf Jahren wird nach erneuter Überprüfung die Pflegeerlaubnis für weitere fünf Jahre erteilt.

 

Pflegegeld

Im Pflegegeld sind enthalten:

  • Leistungen für Bildung, Erziehung und Betreuung durch die TPP
  • Aufwendungen für Mittagessen und Getränke
  • Aufwendungen für kleinere Ausflüge
  • Aufwendungen für die Bereitstellung von altersgemäßem Spielzeug

 

R

 

Rituale

Rituale wirken stärkend auf die Gemeinschaft und fördern die Verbundenheit. Unsere Tagespflegepersonen achten bei der Betreuung Ihres Kindes auf Rituale, wie beispielsweise einen Morgenkreis. Wiederkehrende Ordnungsstrukturen stärken und geben dem Kind Sicherheit und Halt; Lernen und Spielen funktioniert mit diesen Grundvoraussetzungen.

 

T

 

Team

Wir setzen uns für eine gemeinsame Sache ein, fühlen uns gemeinsam verantwortlich, ergänzen uns in unseren Fähigkeiten und unterstützen uns gegenseitig. Unsere Tagespflegepersonen treffen sich monatlich, um sich auszutauschen.

 

U

 

U-Heft

Kindertagespflegepersonen sind gem. Art 9a Abs. 2 BayKiBiG verpflichtet, sich bei Aufnahme eines Kindes in Kindertagespflege die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung nachweisen zu lassen. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder-Untersuchungsheftes geführt.

Im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutz der Kinder bitten wir die Eltern, diese Maßnahme mitzutragen und das Untersuchungsheft vorzulegen damit wir diesen Vorgang im Buchungsformular dokumentieren können.

 

Unfallversicherungsschutz für das Tageskind

Für öffentlich geförderte Tageskinder, die über den Trägerverein KIND IM FOKUS e.V. vermittelt wurden, besteht lt. § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, dann übernehmen die Gemeinde-unfallversicherungsverbände und Unfallkassen die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. (Unfallanzeigen abrufbar unter www.kuvb.de) Eine Infobroschüre ist bei KIND IM FOKUS e.V. erhältlich.

 

Ummeldung / Umzug

Wenn ein Kind die Großtagespflege oder die verbindlich zugeordnete Kindertagespflegeperson wechselt bzw. aus dem Gemeindebereich Eching wegzieht, ist 4 Wochen vor dem Wechsel / Umzug das Formular Kündigung vollständig ausgefüllt der Tagespflegeperson zu übergeben, die es dann der Verwaltung KIND IM FOKUS e. V. weiterreicht.

 

V

 

Veranstaltungen

Jede Tagespflegeperson feiert verschiedene Feierlichkeiten (z.B. Geburtstage, Sommerfest, …) in ihrer Einrichtung mit den Kindern und den Eltern.

 

W

 

X

 

Y

 

Z

 

Zusammenarbeit

Die Kindertagespflegeperson wird das Kind liebevoll betreuen und vielseitige Entwicklungsanregungen geben. Dabei wird auf jegliche körperliche und seelische Gewalt dem Kind gegenüber verzichtet. Alle Beteiligten werden daran mitwirken, dass das Kind sich wohl fühlt und gerne zur Tagespflegeperson kommt. Die Eltern erteilen sowohl der Tagespflegeperson als auch dem Trägerverein KIND IM FOKUS e.V. alle für die Betreuung des Kindes wichtigen Auskünfte.

Die Eltern werden, über die während der Betreuung des Kindes auftretenden wesentlichen Begebenheiten unterrichtet. Bei besonderen Vorkommnissen, wie beispielsweise einer ernsthaften Erkrankung oder einem Unfall des Kindes werden die Eltern sofort benachrichtigt.

 

 

Stand: 09.12.2024